Bei einer Hochzeitsredehandelt es sich um eine mündliche Mitteilung, die anlässlich einer Eheschließung im Rahmen der Feierlichkeiten vorgetragen wird. Damit gehört die Hochzeitsrede zur Gattung der Festreden. Adressat ist in der Regel nicht nur das Brautpaar, sondern die gesamte versammelte Hochzeitsgesellschaft. Die Thematik der Hochzeitsrede variiert mit der Person des Redners sowie der jeweiligen Kultur und Religion. Typische Inhalte sind Segenswünsche für das Brautpaar, Ausführungen über die Ehe, Ratschläge und - oft komische - Anekdoten über Braut und Bräutigam. Häufig werden in die Reden Lebensweisheiten und Zitate eingeflochten.
Hochzeitsfeier (auch Heirat, Trauung oder einfach nur Hochzeit genannt) beschreibt heute die Ausdrucksformen des Feierns anlässlich der Schließung einer Ehe. Das Wort Hochzeitleitet sich von Hohe Zeit(Festzeit) ab, das Wort Trauungvom gegenseitigen Vertrauen. Bisweilen wird das Wort Heirat heute auch für das Schließen einer eingetragenen Partnerschaft verwendet. In vielen Kulturen beschränkt sich die Hochzeit nicht auf eine kurze, abgeschlossene Zeremonie, sondern findet über einen längeren Zeitraum (im Orient bis mehrere Tage) statt. Ethnologen sprechen in diesem Fall von einer „gradualistischen Annäherung an die Ehe“. Die Hochzeit kann als Passageritus für Braut und Bräutigam betrachtet werden. Bei der Hochzeit findet in vielen Kulturen ein ritueller Austausch von Gütern oder Diensten statt (Brautgabe, Mitgift, Morgengabe, Brautbuch). Diese gehören in vielen Fällen zu den wichtigsten ökonomischen Transaktionen im Leben eines Individuums neben der Kinderversorgung. Viele unterschiedliche Hochzeitsbräuche gehören zu den traditionellen Feiern, etwa der Polterabend.
Nach dem deutschen Wörterbuch der Brüder Grimm kommt das Wort Trauung von Treue wie etwa auch in Vertragstreue und von Vertrauen, wie etwa das Vertrauen der Brautleute ineinander. Es bekam schon früh seine Bedeutungsfülle für den persönlichen Akt des Vertrauens von Braut und Bräutigam, die Zeremonie sowie den rechtlichen Akt der Eheschließung. Der Begriff Trauungist etwa seit dem 13. Jahrhundert belegt und meint ursprünglich das „Anvertrauen“ einer Frau an den Ehemann. Heute bezeichnet es vor allem das Ritual der Eheschließung als solches, auch in Form einer kirchlichen Trauung oder sonstigen religiösen Feier. Die Trauungist der wichtige Akt, der bei einer Heirat vollzogen wird. Durch ihn werden die Partner vermählt. Man unterscheidet zwischen der standesamtlichen, der kirchlichen sowie einer freien Trauung, wobei die letzteren beiden keine rechtliche Relevanz erlangen.
Bei einer freien Trauunghandelt es sich um eine private Zeremonie, die unabhängig von kirchlicher oder standesamtlicher Trauung stattfindet. Sie bietet Paaren ohne oder unterschiedlicher Konfessionen, gleichgeschlechtlichen Paaren, aber auch allen anderen Paaren die Möglichkeit, eine feierliche Hochzeitszeremonie individuell mit beliebigen Elementen zu gestalten. Freie Trauungen sind in Deutschland und der Schweiz weder kirchen- noch zivilrechtlich bindend. Freie Trauungen werden von freien Theologen, weltlich-humanistischen Feiersprechern und freien Hochzeitsrednern angeboten, können aber auch gänzlich eigenständig durchgeführt werden.
Die Trauungoder Eheschließungist nach deutschem Familienrecht (Teilgebiet des Zivilrecht) das Rechtsgeschäft, durch das eine Ehe begründet wird. Die Eheschließung ist ein formbedürftiger Vertrag: die Willenserklärungen müssen vor einem Standesbeamten abgegeben werden. Auch Bürgermeister können, wenn sie von ihrem Gemeinderat zum Standesbeamten ernannt worden sind, Trauungen vornehmen. Dies wird länderspezifisch unterschiedlich gehandhabt. In Bayern etwa ist dies ohne weitere Voraussetzungen üblich, in Sachsen z.B. nur vereinzelt und nur, wenn der Bürgermeister die entsprechende Qualifikation erworben und die gleiche Prüfung abgelegt hat wie alle Standesbeamten. Stellvertretung ist unzulässig. Im Interesse der Rechtssicherheit sind die Folgen von Wissens- oder Willensmängeln speziell geregelt, sodass die allgemeinen Vorschriften insbesondere über die Anfechtung verdrängt werden. Zivilrechtlich verbindlich ist in vielen Ländern (wie Deutschland, Schweiz und Österreich) allein die standesamtliche Eheschließung. Diese ist eine rein formale Angelegenheit ohne große Zeremonie. Da in Deutschland aber immer mehr Paare nur standesamtlich heiraten, bieten viele Gemeinden entsprechend große Räumlichkeiten für die gesamte Hochzeitsgesellschaft. Hochzeitsbräuche wie das Reiswerfen finden dann vor dem Standesamt statt. Die standesamtliche Trauung darf in der Regel nur in öffentlichen Gebäuden vorgenommen werden. Die Anmeldung erfolgt normalerweise auf einem Standesamt der Gemeinde, in der der Wohnsitz gemeldet ist. Für die Anmeldung sind Papiere, wie ein gültiger Personalausweis, Auszug aus dem Geburtenbuch, Familienbuchabschriften bei eventuellen Vorehen und eine Aufenthaltsbescheinigung vom Hauptwohnsitz nötig. Die Durchführung kann meistens auch in anderen geeigneten Einrichtungen desselben Landes erfolgen. Außer zu den normalen Geschäftszeiten ist in vielen Standesämtern auch eine Trauung am Samstag möglich. Die standesamtliche Trauung steht in einigen Ländern (beispielsweise Deutschland oder Dänemark) auch homosexuellen Paaren offen. In der Schweiz hingegen können homosexuelle Paare ihre Partnerschaft eintragen lassen, was in vielen Belangen der Ehe gleichkommt. Formell handelt es sich dabei aber nicht um eine Trauung, sondern um eine Beurkundung der Partnerschaft. + + + + + +
Der Ausdruck weltlicheoder säkulare Trauerfeierbezeichnet das Gedenkzeremoniell für einen Verstorbenen, bei dessen Bestattung auf die Gestaltungsmerkmale eines Trauergottesdienstes sowie einer kirchlichen Bestattung bewusst verzichtet werden. Die Trauerfeier orientiert sich inhaltlich und im Ablauf ausschließlich an den Bedürfnissen, das heißt an der Lebensauffassung des Verstorbenen zu seinen Lebzeiten bzw. an den Vorstellungen seiner Angehörigen. Die so genannte Trauerrede steht mit der zentralen biographischen Würdigung in der Tradition der Freidenkerbewegung. Sie steht rhetorisch der literarischen Gattung des Nekrologs nahe. Die Traueransprache dagegen richtet sich primär nach der Trauersituation der vom Tode betroffenen Hinterbliebenen und würdigt in diesem psycho-sozialen Bezugsrahmen eines Übergangsrituals noch einmal die Lebensgeschichte.Die Bestattung wird zwischen dem Bestatter und den Angehörigen abgesprochen. Die säkulare Trauerfeier besteht aus drei Teilen: Des Verstorbenen zu gedenken, seine Lebensgeschichte zu würdigen und seine Grablegung zu vollziehen. Sieht man einmal von der Seebestattung ab, so wird die Beerdigung des Verstorbenen im Sarg oder die Beisetzung seiner Asche in der Urne zeremoniell mit Erde und mit Wortendurchgeführt. Die Bestattung ist - als Erdbegräbnis, Urnenbeisetzung oder Naturbestattung (Seebestattung, Waldbestattung, Aschenverstreuung) vollzogen - ein Passageritual. Der Verstorbene wird der Welt der Toten übergeben.Das zentrale Element der weltlichen Trauerfeier ist die Trauerrede oder Traueransprache. Die Trauerrede thematisiert das Leben des Verstorbenen, kennzeichnet seine Persönlichkeit und Eigenschaften, die berufliche Tätigkeit und die familiäre Situation. Dabei wird auch auf dessen Leiden und Tod eingegangen. Der Verstorbene muss für die Trauergäste wiedererkennbar werden. Mit der Trauerrede wird die Einmaligkeit und das Besondere des besonderen Lebens des verstorbenen Menschen hervorgehoben.
Die Trauerrede kann innerhalb der Trauerfeier oder ausschließlich am Grab gehalten werden. Sie ist nicht-konfessionell ausgerichtet, kann aber religiös, philosophisch oder weltanschaulich geprägt sein. Die Trauerrede ist in der Regel nicht kirchlich orientiert. Säkulare Reden beziehen sich vorwiegend auf die besonderen Lebensstationen des Verstorbenen und würdigen dessen Persönlichkeit und werden auch von so genannten freien Rednern, den Trauerrednern, gehalten. Es kann bei Trauerfeiern durchaus erwünscht sein, dass ein Familienmitglied auch noch eine Rede hält oder ein Kollege des Arbeitsbetriebes, Unternehmens, Verbandes oder Vereins das tut. Die Trauerrede soll an den Verstorbenen und sein Wirken zu seinen Lebzeiten erinnern und vergegenwärtigt sie noch einmal in der Stunde des endgültigen Abschiedes. Für die Angehörigen bedeutet die Trauerrede eine wesentliche Hilfestellung bei der eigenen Bewältigung der Trauer. Durch das Nachvollziehen des Lebens des Verstorbenen haben die Angehörigen die Gelegenheit, sich in dem Verlust noch einmal seine Bedeutung bewusst zu machen. Die Trauerrede gibt den Hinterbliebenen die Möglichkeit, Abschied zu nehmen. Die Gemeinschaft mit anderen Trauernden wird für die eigene Trauerbewältigung als hilfreich empfunden. Das Teilen von Gefühlen kann emotionale Belastungen abbauen. Unabhängig von der unterschiedlichen Funktion der weltlichen Trauerfeier und der kirchlichen Bestattung führt der Trauerredner ebenso wie der Geistliche ein Vorgespräch mit den Angehörigen, bei dem die Lebensgeschichte des Verstorbenen inhaltlich bezogen auf die Trauerrede besprochen wird. Der Redner gewinnt in diesem Gespräch eine Vorstellung von der Persönlichkeit des Verstorbenen, er kann sich ein Bild machen.
Bei einer Hochzeitsredehandelt es sich um eine mündliche Mitteilung, die anlässlich einer Eheschließung im Rahmen der Feierlichkeiten vorgetragen wird. Damit gehört die Hochzeitsrede zur Gattung der Festreden. Adressat ist in der Regel nicht nur das Brautpaar, sondern die gesamte versammelte Hochzeitsgesellschaft. Die Thematik der Hochzeitsrede variiert mit der Person des Redners sowie der jeweiligen Kultur und Religion. Typische Inhalte sind Segenswünsche für das Brautpaar, Ausführungen über die Ehe, Ratschläge und - oft komische - Anekdoten über Braut und Bräutigam. Häufig werden in die Reden Lebensweisheiten und Zitate eingeflochten.
Hochzeitsfeier (auch Heirat, Trauung oder einfach nur Hochzeit genannt) beschreibt heute die Ausdrucksformen des Feierns anlässlich der Schließung einer Ehe. Das Wort Hochzeitleitet sich von Hohe Zeit(Festzeit) ab, das Wort Trauungvom gegenseitigen Vertrauen. Bisweilen wird das Wort Heirat heute auch für das Schließen einer eingetragenen Partnerschaft verwendet. In vielen Kulturen beschränkt sich die Hochzeit nicht auf eine kurze, abgeschlossene Zeremonie, sondern findet über einen längeren Zeitraum (im Orient bis mehrere Tage) statt. Ethnologen sprechen in diesem Fall von einer „gradualistischen Annäherung an die Ehe“. Die Hochzeit kann als Passageritus für Braut und Bräutigam betrachtet werden. Bei der Hochzeit findet in vielen Kulturen ein ritueller Austausch von Gütern oder Diensten statt (Brautgabe, Mitgift, Morgengabe, Brautbuch). Diese gehören in vielen Fällen zu den wichtigsten ökonomischen Transaktionen im Leben eines Individuums neben der Kinderversorgung. Viele unterschiedliche Hochzeitsbräuche gehören zu den traditionellen Feiern, etwa der Polterabend.
Nach dem deutschen Wörterbuch der Brüder Grimm kommt das Wort Trauung von Treue wie etwa auch in Vertragstreue und von Vertrauen, wie etwa das Vertrauen der Brautleute ineinander. Es bekam schon früh seine Bedeutungsfülle für den persönlichen Akt des Vertrauens von Braut und Bräutigam, die Zeremonie sowie den rechtlichen Akt der Eheschließung. Der Begriff Trauungist etwa seit dem 13. Jahrhundert belegt und meint ursprünglich das „Anvertrauen“ einer Frau an den Ehemann. Heute bezeichnet es vor allem das Ritual der Eheschließung als solches, auch in Form einer kirchlichen Trauung oder sonstigen religiösen Feier. Die Trauungist der wichtige Akt, der bei einer Heirat vollzogen wird. Durch ihn werden die Partner vermählt. Man unterscheidet zwischen der standesamtlichen, der kirchlichen sowie einer freien Trauung, wobei die letzteren beiden keine rechtliche Relevanz erlangen.
Bei einer freien Trauunghandelt es sich um eine private Zeremonie, die unabhängig von kirchlicher oder standesamtlicher Trauung stattfindet. Sie bietet Paaren ohne oder unterschiedlicher Konfessionen, gleichgeschlechtlichen Paaren, aber auch allen anderen Paaren die Möglichkeit, eine feierliche Hochzeitszeremonie individuell mit beliebigen Elementen zu gestalten. Freie Trauungen sind in Deutschland und der Schweiz weder kirchen- noch zivilrechtlich bindend. Freie Trauungen werden von freien Theologen, weltlich-humanistischen Feiersprechern und freien Hochzeitsrednern angeboten, können aber auch gänzlich eigenständig durchgeführt werden.
Die Trauungoder Eheschließungist nach deutschem Familienrecht (Teilgebiet des Zivilrecht) das Rechtsgeschäft, durch das eine Ehe begründet wird. Die Eheschließung ist ein formbedürftiger Vertrag: die Willenserklärungen müssen vor einem Standesbeamten abgegeben werden. Auch Bürgermeister können, wenn sie von ihrem Gemeinderat zum Standesbeamten ernannt worden sind, Trauungen vornehmen. Dies wird länderspezifisch unterschiedlich gehandhabt. In Bayern etwa ist dies ohne weitere Voraussetzungen üblich, in Sachsen z.B. nur vereinzelt und nur, wenn der Bürgermeister die entsprechende Qualifikation erworben und die gleiche Prüfung abgelegt hat wie alle Standesbeamten. Stellvertretung ist unzulässig. Im Interesse der Rechtssicherheit sind die Folgen von Wissens- oder Willensmängeln speziell geregelt, sodass die allgemeinen Vorschriften insbesondere über die Anfechtung verdrängt werden. Zivilrechtlich verbindlich ist in vielen Ländern (wie Deutschland, Schweiz und Österreich) allein die standesamtliche Eheschließung. Diese ist eine rein formale Angelegenheit ohne große Zeremonie. Da in Deutschland aber immer mehr Paare nur standesamtlich heiraten, bieten viele Gemeinden entsprechend große Räumlichkeiten für die gesamte Hochzeitsgesellschaft. Hochzeitsbräuche wie das Reiswerfen finden dann vor dem Standesamt statt. Die standesamtliche Trauung darf in der Regel nur in öffentlichen Gebäuden vorgenommen werden. Die Anmeldung erfolgt normalerweise auf einem Standesamt der Gemeinde, in der der Wohnsitz gemeldet ist. Für die Anmeldung sind Papiere, wie ein gültiger Personalausweis, Auszug aus dem Geburtenbuch, Familienbuchabschriften bei eventuellen Vorehen und eine Aufenthaltsbescheinigung vom Hauptwohnsitz nötig. Die Durchführung kann meistens auch in anderen geeigneten Einrichtungen desselben Landes erfolgen. Außer zu den normalen Geschäftszeiten ist in vielen Standesämtern auch eine Trauung am Samstag möglich. Die standesamtliche Trauung steht in einigen Ländern (beispielsweise Deutschland oder Dänemark) auch homosexuellen Paaren offen. In der Schweiz hingegen können homosexuelle Paare ihre Partnerschaft eintragen lassen, was in vielen Belangen der Ehe gleichkommt. Formell handelt es sich dabei aber nicht um eine Trauung, sondern um eine Beurkundung der Partnerschaft. + + + + + +
Der Ausdruck weltlicheoder säkulare Trauerfeierbezeichnet das Gedenkzeremoniell für einen Verstorbenen, bei dessen Bestattung auf die Gestaltungsmerkmale eines Trauergottesdienstes sowie einer kirchlichen Bestattung bewusst verzichtet werden. Die Trauerfeier orientiert sich inhaltlich und im Ablauf ausschließlich an den Bedürfnissen, das heißt an der Lebensauffassung des Verstorbenen zu seinen Lebzeiten bzw. an den Vorstellungen seiner Angehörigen. Die so genannte Trauerrede steht mit der zentralen biographischen Würdigung in der Tradition der Freidenkerbewegung. Sie steht rhetorisch der literarischen Gattung des Nekrologs nahe. Die Traueransprache dagegen richtet sich primär nach der Trauersituation der vom Tode betroffenen Hinterbliebenen und würdigt in diesem psycho-sozialen Bezugsrahmen eines Übergangsrituals noch einmal die Lebensgeschichte.Die Bestattung wird zwischen dem Bestatter und den Angehörigen abgesprochen. Die säkulare Trauerfeier besteht aus drei Teilen: Des Verstorbenen zu gedenken, seine Lebensgeschichte zu würdigen und seine Grablegung zu vollziehen. Sieht man einmal von der Seebestattung ab, so wird die Beerdigung des Verstorbenen im Sarg oder die Beisetzung seiner Asche in der Urne zeremoniell mit Erde und mit Wortendurchgeführt. Die Bestattung ist - als Erdbegräbnis, Urnenbeisetzung oder Naturbestattung (Seebestattung, Waldbestattung, Aschenverstreuung) vollzogen - ein Passageritual. Der Verstorbene wird der Welt der Toten übergeben.Das zentrale Element der weltlichen Trauerfeier ist die Trauerrede oder Traueransprache. Die Trauerrede thematisiert das Leben des Verstorbenen, kennzeichnet seine Persönlichkeit und Eigenschaften, die berufliche Tätigkeit und die familiäre Situation. Dabei wird auch auf dessen Leiden und Tod eingegangen. Der Verstorbene muss für die Trauergäste wiedererkennbar werden. Mit der Trauerrede wird die Einmaligkeit und das Besondere des besonderen Lebens des verstorbenen Menschen hervorgehoben.
Die Trauerrede kann innerhalb der Trauerfeier oder ausschließlich am Grab gehalten werden. Sie ist nicht-konfessionell ausgerichtet, kann aber religiös, philosophisch oder weltanschaulich geprägt sein. Die Trauerrede ist in der Regel nicht kirchlich orientiert. Säkulare Reden beziehen sich vorwiegend auf die besonderen Lebensstationen des Verstorbenen und würdigen dessen Persönlichkeit und werden auch von so genannten freien Rednern, den Trauerrednern, gehalten. Es kann bei Trauerfeiern durchaus erwünscht sein, dass ein Familienmitglied auch noch eine Rede hält oder ein Kollege des Arbeitsbetriebes, Unternehmens, Verbandes oder Vereins das tut. Die Trauerrede soll an den Verstorbenen und sein Wirken zu seinen Lebzeiten erinnern und vergegenwärtigt sie noch einmal in der Stunde des endgültigen Abschiedes. Für die Angehörigen bedeutet die Trauerrede eine wesentliche Hilfestellung bei der eigenen Bewältigung der Trauer. Durch das Nachvollziehen des Lebens des Verstorbenen haben die Angehörigen die Gelegenheit, sich in dem Verlust noch einmal seine Bedeutung bewusst zu machen. Die Trauerrede gibt den Hinterbliebenen die Möglichkeit, Abschied zu nehmen. Die Gemeinschaft mit anderen Trauernden wird für die eigene Trauerbewältigung als hilfreich empfunden. Das Teilen von Gefühlen kann emotionale Belastungen abbauen. Unabhängig von der unterschiedlichen Funktion der weltlichen Trauerfeier und der kirchlichen Bestattung führt der Trauerredner ebenso wie der Geistliche ein Vorgespräch mit den Angehörigen, bei dem die Lebensgeschichte des Verstorbenen inhaltlich bezogen auf die Trauerrede besprochen wird. Der Redner gewinnt in diesem Gespräch eine Vorstellung von der Persönlichkeit des Verstorbenen, er kann sich ein Bild machen.